Das thüringische Frankenhausen - eine Stadt in der
frühen Neuzeit
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Einwohnerzahlen |
um 1500 |
um 1800 |
> 10.000 |
26 |
61 |
2.000 bis 10.000 |
175 bis 200 |
etwa 400 |
1.000 bis 2.000 |
einige Hundert |
einige Hundert |
insgesamt |
3.500 |
4.000 |
Im Vergleich zum übrigen Europa waren deutsche Städte klein.
[iii] Unter den Städten mit mehr als 10.0 Einwohnern (immer
1500 : !800) der hier betrachteten Region rangieren Dresden (5.0 :
55.0), Erfurt (15.0 : 17.0), Gotha (? : 12.0), Halle (? : 19.0), Leipzig
(10.0 : 32.0), Magdeburg ( 18.0 : 37.0)
[iv] .
Frankenhausen bestand 1525 aus 310 Häusern, gegen Ende des 16. Jahrhunderts aus 439. Erst um 1800 hatte es 3500 Einwohner. |
Politische Konstellation nach 1500 - zweite Phase der Städtegeschichte
An der Epochengrenze zwischen Mittelalter und Neuzeit hatten sich
die oben genannten Antriebskräfte erschöpft.
Das politische Geschehen im Reich war nun von der Auseinandersetzung
zwischen Reichs- und Territorialgewalt und für eine lange Zeitspanne
durch das frühneuzeitliche Streben der Fürsten geprägt, eine Landeshoheit
zu etablieren. Das führte nicht etwa zu einem Niedergang der Städte,
wie es sich als Ergebnis der älteren Forschung noch in vielen Köpfen
festgesetzt hat. Aber die Weiterentwicklung der Stadt und des Staates
folgte an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert nun den Kräften, die
durch das Streben der fürstlichen Landesherren bestimmt waren, solche
einheitliche Landeshoheit über die von ihnen ererbten, aus eigener
Kraft dazu gewonnenen oder zu Lehen genommenen Gebiete zu errichten.
Untersuchung für Frankenhausen unter fürstl. schwarzenburgischer
Landesherrschaft [v]
Für Frankenhausen liegt die Zeit des Mittelalters einigermaßen
im Dunkeln. Es gibt nur wenige Quellen und schon gar keine Schilderungen
aus dieser Zeit, denn für die „große Politik“ und Geschichte war die
Stadt denn doch wohl zu unbedeutend. - In hellerem Licht liegt die
oben beschriebene 2. Phase der Städtegeschichte, also die frühe Neuzeit
und die Neuzeit.
Wie sich das Verhältnis zwischen Landesherrn und Stadt in der Frühen
Neuzeit gestaltet, müsste aus den Aufgabenstellungen von Staatsbehörden
und Stadtmagistrat, ggf. an der Art ihres Umgangs miteinander, also
einem Mit- oder Gegeneinander, erkennbar sein. In wie weit es gelingt,
dies am Beispiel des thüringischen Kleinstaates Schwarzburg-Rudolstadt
und der Stadt Frankenhausen sichtbar zu machen, wird sich zeigen
müssen. Jedenfalls möchte ich dies versuchen. Dabei werde ich Einzelfragen
und Betrachtungen eher aus der Perspektive der Stadt angehen, also
den Blickwinkel des Bürgers einnehmen.
Ein zweiter Themenkreis soll das soziale Gefüge in der Stadt und dessen
Wandel beleuchten. Erkenntnisse hierzu hoffe ich aus den Bereichen
Familie - Haushalt - Gesinde, Handel - Handwerk und Kirche - Religiosität
in Frankenhausen herleiten zu können. Das von Heinz Schilling beschriebene
Gerüst der „alteuropäischen Lebens- und Sozialformen“ und deren Resistenz
[vi] begleitet meine Fragestellung.
Literatur und Quellenlage
Für Frankenhausen liegt Sekundärliteratur vor, u.a. Beschreibungen
des Freiherrn von Ketelhodt und des Stadtsyndicus Müldener. Zugang
zu Stadtarchivalien ist über das Stadtarchiv möglich, aber aufwändig,
da die meisten Quellen noch nicht erschlossen sind.
Eine Fundgrube sowohl für Frankenhausen als auch die Behörden des
Fürstentums ist das Thüringische Staatsarchiv Rudolstadt. Die Tatsache,
dass aber zur Stadtgeschichte wenige Quellen ediert sind, macht es
leider mühsam und langwierig, zu verwertbaren Ergebnissen zu gelangen.
Eine ergiebige Quelle ist das Frankenhäuser Intelligenz-Blatt, das
mit dem Jahr 1765 beginnt. Dadurch, dass dort gelegentlich Betrachtungen
zu zurückliegenden Ereignissen angestellt werden, hat es zu manchen
Themen auch Quellenwert bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts hinein.
Weiterentwicklung des Themas
Ausgangspunkt für die Themenstellung können die Statuten der Stadt
aus dem Jahre 1534 sein, die auf der Basis bereits früher bestehender
Statuten durch Graf Heinrich den Jüngeren verliehen wurden. Sie
enthalten Regelungen zur Stadtregierung und -verwaltung, zu Ordnung,
Handel und Gewerbe, zu Ehe-, Familien- und Erbfragen und zur niederen
Gerichtsbarkeit.
Die Fragestellung und ihre Beantwortung wird sich wie eine Patchwork-Arbeit
langsam weiterentwickeln.
© Peter Teuthorn, Januar 2003
[i] Argumentation folgt Heinz Schilling : Die Stadt in der frühen Neuzeit, S. 39.
[ii] ders. S. 2.
[iii] ders. Tabelle 3: In der Rangfolge der 30 größten europäischen Hauptstädte, angeführt durch die >1/2 Mio-Städte London und Paris, belegten deutsche Städte außer Wien (6.) nur nachrangige Plätze, nämlich 16. Berlin 113.0, 17. Hamburg 90.0. Auf dem 32. Rang folgt Dresden mit 60.0.
[iv] ders. Tabelle 5.
[v] Zeitraum: 1571-1598 Graf Wilhelm regiert in der Unterherrschaft Frankenhausen; 1599 Eingliederung in die Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt mit bis auf Finanzen selbständigen Behörden, die aber dem Landesherrn direkt unterstehen; seit 1667 Fürstentum.
[vi] H. Schilling S. 17-20.